Abrechnung
Als qualifizierter Anbieter besitzen wir die Anerkennung
nach § 45a SGB XI.
Kostenübernahme durch Pflegekasse* möglich
Ab Pflegegrad 1:
Mit dem Entlastungsbetrag von derzeit 125 Euro können Kosten für
- Haushaltnahe Dienstleistungen, sowie Garten- und Hausmeistertätigkeiten bezahlt werden.
Ab Pflegegrad 2:
Der Entlastungsbetrag von derzeit 125 Euro kann aufgestockt werden:
- Wenn sie als pflegebedürftiger Angehöriger einen Anspruch auf Pflegesachleistungen haben (Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes), diesen aber nicht voll ausschöpfen.
Hier können Sie, bzw. Ihr pflegebedürftiger Angehöriger bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen. - Verhinderungspflege:
1.612 Euro im Jahr, zzgl. evtl. Aufstockung möglich, wenn keine Kurzzeitpflege in Anspruch
genommen wurde um weitere 806 Euro im Jahr.
Folglich insgesamt bis zu 2.418 Euro Aufstockung möglich !
Um Ihnen detailliert weiterhelfen zu können rufen Sie uns bitte an oder
besprechen Sie dies mit Ihrer Krankenkasse!
Transparente Abrechnung
- Direkte Abrechnung des Entlastungsbetrags zwischen der Seniorenbetreuung und der Pflegekasse:
Sie erhalten von uns eine monatliche Übersicht über alle geleisteten Stunden zur Unterschrift und
wir rechnen nach vorheriger Abtretungserklärung den Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse ab.
- Selbst mit der Pflege- / Krankenkasse abrechnen
1. Sie erhalten von uns eine monatliche Rechnung inkl. Übersicht aller geleisteten Stunden und
Überweisungsvordruck.
2. Begleichen Sie die monatliche Rechnung ganz einfach per Überweisung.
3. Ab Pflegegrad 2 oder höher lassen Sie sich die Kosten über die Pflegekasse erstatten.
- Privat- / selbstzahler
- Unsere Leitungen rechnen wir auch gerne zu dem vereinbarten Stundensatz mit Ihnen privat ab.
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, sollten Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse stellen.
Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.
- Steuerabzugsfähigkeit Ihrer Ausgaben
Wenn Sie Rechnungen von unserer Seniorenbetreuung Zuhause privat begleichen, können die Kosten auch von der Einkommenssteuer der zu pflegenden Person oder des pflegenden Angehörigen abgesetzt werden. Der abzugsfähige Höchstbetrag liegt bei 20.000 Euro pro Jahr, wovon 20 Prozent steuerabzugsfähig sind.
Damit reduzieren sich die Steuerzahlungen bis zu 4.000 Euro pro Jahr.
Wenn Sie mehr zu Kosten und Abrechnungsmöglichkeiten unserer Serviceleistungen erfahren möchten, kontaktieren Sie uns.
Wir informieren Sie hierzu gerne.