Ihr Titsssel
Leistungen
Angebot
Unsere einzeln aufgeführte Leistungen können Sie den Buttons auf der linken Suchleiste entnehmen
Als qualifizierter Anbieter besitzen wir die Anerkennung
nach § 45a SGB XI.
Kostenübernahme durch Pflegekasse* möglich
Ab Pflegegrad 1:
Mit dem Entlastungsbetrag von derzeit 125 Euro können Kosten für
- Haushaltnahe Dienstleistungen, sowie Garten- und Hausmeistertätigkeiten bezahlt werden.
Ab Pflegegrad 2:
Der Entlastungsbetrag von derzeit 125 Euro kann aufgestockt werden:
- Wenn sie als pflegebedürftiger Angehöriger einen Anspruch auf Pflegesachleistungen haben (Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes), diesen aber nicht voll ausschöpfen.
Hier können Sie, bzw. Ihr pflegebedürftiger Angehöriger bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen. - Verhinderungspflege:
1.612 Euro im Jahr, zzgl. evtl. Aufstockung möglich, wenn keine Kurzzeitpflege in Anspruch
genommen wurde um weitere 806 Euro im Jahr.
Folglich insgesamt bis zu 2.418 Euro Aufstockung möglich !
Terminvereinbarung
Unsere Mindestbuchungsdauer beträgt 2 Stunden
Bitte geben Sie einen Wunschtermin ein.
Wir melden uns bei Ihnen zeitnah zurück, um diesen mit unseren freien Terminen abzugleichen. Vielen herzlichen Dank!